Rechtliche Hinweise

ARTIKEL 1: Der Herausgeber

Gemäß den Bestimmungen der Artikel 6-III und 19 des Gesetzes Nr. 2004-575 vom 21. Juni 2004 über das Vertrauen in die digitale Wirtschaft, bekannt als LCEN, werden die Benutzer der Denombre-Website über diese rechtlichen Hinweise informiert.

Die Verbindung und Navigation auf der Website (geben Sie den Namen der Website an) durch den Benutzer setzt die vollständige und vorbehaltlose Annahme dieser rechtlichen Hinweise voraus.

Diese sind auf der Website unter der Rubrik „Rechtliche Hinweise“ abrufbar.

Die Ausgabe der Denombre-Website wird von der Factorim Company bereitgestellt.

ARTIKEL 2: Der Gastgeber

Der Host der Denombre-Website ist die DigitalOcean Company, deren Hauptsitz sich in 101 6th Ave, New York, NY 10013, USA befindet.

ARTIKEL 3: Zugriff auf die Website

Die Website ist von jedem Ort, 7 Tage die Woche, 24 Stunden am Tag zugänglich, außer in Fällen höherer Gewalt, geplanter oder außerplanmäßiger Unterbrechung und möglicherweise aufgrund von Wartungsbedarf.

Im Falle einer Änderung, Unterbrechung oder Aussetzung von Diensten kann die Website von Denombre nicht haftbar gemacht werden.

ARTIKEL 4: Datenerhebung

Die Website ist von der Meldung an die Commission Nationale Informatique et Libertés (CNIL) befreit, sofern sie keine Daten über die Benutzer sammelt.

ARTIKEL 5: Cookies

Der Benutzer wird darüber informiert, dass während seiner Besuche auf der Website automatisch ein Cookie in seiner Navigationssoftware installiert werden kann.

Durch das Surfen auf der Website akzeptiert er sie.

Ein Cookie ist ein Element, das den Benutzer nicht identifiziert, aber verwendet wird, um Informationen über sein Surfen auf der Website aufzuzeichnen. Der Benutzer erscheint in seiner Navigationssoftware.

ARTIKEL 6: Geistiges Eigentum

Jegliche Nutzung, Vervielfältigung, Verbreitung, Vermarktung, Änderung der gesamten oder eines Teils der Denombre-Website ohne die Genehmigung des Herausgebers ist verboten und kann rechtliche Schritte und Strafverfolgung nach sich ziehen, wie dies insbesondere im Gesetz über geistiges Eigentum und im Zivilgesetzbuch vorgesehen ist.